Jahresabschluss
Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht, steuerliche Gewinnermittlungen sowie Sonderbilanzen sind unser Kerngeschäft. Bei der Erstellung bedienen wir uns stets der aktuellen Programme der DATEV eG. Bei selbstbuchenden Mandanten werden die Jahresabschlüsse auf Wunsch auch mit den hauseigenen Programmen vor Ort erstellt.
Zu unseren Leistungen zählen:
- Bilanzen für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften (Handels- und Steuerbilanzen)
- Einnahmenüberschussrechnungen (Gewinnermittlungen gem. § 4 Abs. 3 EStG) für Gewerbetreibende und Freiberufler
- Erstellung von Anhang oder Lagebericht
- Erstellung von Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen und Auseinandersetzungsbilanzen
- Anlagenbuchhaltung (Inventaraufstellung)
- Erfüllung der Offenlegungspflichten nach EHUG und E-Bilanz
- Beratung im Zusammenhang mit den programmseitigen Anforderungen für die Aufbereitung der Daten nach GDPdU, für die Offenlegung im Bundesanzeiger oder die Übermittlung der Daten an die Finanzverwaltung im Rahmen der E-Bilanz bei Einsatz hauseigener Programme